Der Verein ZUUM hat anlässlich eines Beschwerdeverfahrens zum Hochwasserschutzprojekt in der KG Hart. den Kaufvertrag der Stadt St. Pölten mit der Billa Immobilien GmbH zutage gefördert:
In dem von Bürgermeister Stadler unterfertigten Vertrag wurde der Käuferin in Punkt 7 Rücktrittsrecht u.a. bei nicht fristgerechter Baubewilligung bzw. Betriebsanlagengenehmigung für ein Projekt eingeräumt, zu dem laut aktuellem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (siehe Seite 19) noch nicht einmal konkretisierte Planungen vorliegen.
Dem Gesetz nach liegt allerdings sowohl die Erwirkung einer Baubewilligung als auch der Betriebsanlagengenehmigung in der alleinigen Risikospähre und Verantwortung der Käuferin.
Die vorgefundenen Vertragsbedingungen dürften daher vollkommen unvereinbar sein mit den von der Stadt St. Pölten selbst wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben betreffend rechtsstaatlichen, ergebnisoffenen Genehmigungsverfahren.
Angesichts der für die Bevölkerung und unser Rechtssystem nachteiligen Bedingungen hat sich Verkehrswende.at an den St. Pöltner Gemeinderat, sowie an die Medien gewandt.