Bild 1: Cricetus cricetus (Feldhamster) – weltweit vom Aussterben bedroht. Bildcredit: Agnieszka Szeląg

Sichtungen bitte einmelden!

Die Naturschutzabteilung des Landes NÖ sammelt Meldungen von BürgerInnen zu Feldhamster und weiteren geschützten Arten. Alle Sichtungen können per Email an post.ru5@noel.gv.at eingemeldet werden, und zwar mit folgenden Informationen:

  • Artname
  • Belegfoto
  • Datum und Uhrzeit des Fundes
  • Möglichst genaue Ortsangabe zum Fundort – vorzugsweise GPS-Daten
    Hinweis: bei entsprechender Einstellung von Digitalkamera bzw. Smartphone sind die genauen GPS-Daten bereits im Bild selbst hinterlegt: lesen Sie bitte in dem Fall zur genauen Ortsangabe die korrekten Koordinaten z.B. über das Online-Tool Image GPSViewer aus.

Feldhamster von Ausrottung bedroht

Der Feldhamster steht in Österreich auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten, nach EU-Recht gehört er zu den streng geschützten Tierarten nach Anhang IV der Habitatrichtlinie („FFH-Richtlinie“). Als streng geschützte Art wird er auch in der Berner Konvention (Anhang II) genannt. Mit Urteil vom 9. Juni 2011 verurteilte der EuGH Frankreich, weil das Land kein Programm von Maßnahmen aufgestellt hatte, die einen strengen Schutz der Art der Feldhamster erlaubte. Im Juli 2020 stufte die IUCN Feldhamster zudem als „vom Aussterben bedroht“ (critically endangered) ein. Ohne weitere umfangreiche Forschung und Schutzmaßnahmen könnte der Feldhamster laut einer Prognose bis 2038 ausgestorben sein.

Anstelle entschiedener Schutzmaßnahmen setzt man hierzulande mit aller Macht offenbar alles daran, den noch intakten Lebensraum dieser und unzähliger weiterer Tiere in St. Pölten großflächig und endgültig unter Beton, Asphalt, Straßenverkehr und daraus hervorgehenden Umweltgiften zu begraben.

Sakrileg S 34

Feldhamstervorkommen direkt entlang der Trasse von S34 und Westtangente

Genau entlang der geplanten S34 lebt der Feldhamster noch, rezente Nachweise wurden während des laufenden Verfahrens dem Land Niederösterreich sowohl für das Baugebiet S34 als auch entlang der geplanten Westtangente gemeldet.

Bild 2: Der Behörde im Zuge des Beschwerdeverfahrens gemeldetes Hamstervorkommen 2020 an einer direkt im S34-Baugebiet befindlichen Ackerfläche (Parteiengehör/Verfahrensanordnung Geschäftszahl GZ: W1022227523-1/161Z, Stellungnahme zur Naturschutzrechtlichen Sicht und den Maßnahmen vom 8.2.2021)
Bild 3: Hamsterfund 2020, ebenfalls an einer direkt vom Bau der S34 betroffenen Ackerfläche
Bild 4: Vom Verfasser dieses Beitrags im April 2019 persönlich über die damalige Online-Plattform elektronisch eingemeldeter Hamsterfund zwischen Waitzendorf und Waitzendorf Siedlung (direkt im Bereich der geplanten Trasse Westtangente)

Behörde ignoriert sämtliche rezenten Funde

Die Landesbehörde ignoriert offenbar sämtliche Einmeldungen aus der Bevölkerung und darüber hinaus auch noch die Expertise der eigenen Fachabteilung, um einen für die Hamster, die Menschen und unzählige weitere Tier- und Pflanzenarten weiträumig lebensraumzerstörenden Straßenbau mit allen Mitteln durchzuboxen.

Update hierzu vom 15. Mai 2021: Die zuständige Abteilung hat die eigenen Erhebungen vonseiten des Landes sowie eine einzige eingemeldete Sichtung aus der Bevölkerung bekannt gegeben: Stellungnahme der Naturschutzabteilung des Landes vom 11. Mai 2021, demnach sind die oben enthaltenen Einmeldungen (noch) nicht evident im Datenbestand enthalten.

Das im UVP-Verfahren maßgebliche Naturschutzgutachten widerspricht den Erfahrungen des Lebens der im hiesigen Lebensraum verwurzelten Bevölkerung. Die Behörde beruft sich dazu ausgerechnet auf die Urteilsfähigkeit eines – wie die Unterlagen des S34-UVP-Verfahrens inzwischen zweifelsfrei belegen – in anderen Projekten auch von der Asfinag finanzierten Sachverständigen eines in Osttirol beheimateten Planungsbüros. Dieser Sachversändige weiß in seinem Gutachten von einem von ihm selbst (!) stammenden Totfund 2016 zu berichten, will aber ansonsten über die letzen 5 Jahre trotz „spezieller Untersuchungen“ nichts von irgendwelchen rezenten Feldhamster-Sichtungen entlang des geplanten Straßenbaus mitbekommen haben.

Tatsache ist, dass die Behörde gemäß Bild 2 sogar im Beschwerdeverfahren selbst auf aktuelle Feldhamsterbestände von 2020 direkt im Projektgebiet hingewiesen wurde.

Tatsache ist weiters, dass die zuständige Naturschutzabteilung des Landes NÖ in einer kürzlich ausgeschriebenen Masterarbeit (Bild 5) selbst schriftlich darlegt, über Feldhamstervorkommen im Projektgebiet sowie über die eigene Verantwortung zur Erhaltung akut bedrohten Tierart bestens Bescheid zu wissen.

Bild 5: Relevanter Textausschnitt zur im Beschwerdeverfahren eingebrachten Belegkopie der von der Naturschutzabteilung des Landes ausgeschriebenen Masterarbeit, Stand 18. April 2021

Die Landesbehörde hat bis heute trotz dieser und weiterer eingemeldeter Hamstervorkommen direkt im Baugebiet nichts unternommen, um die mit der Realität völlig unvereinbare Einschätzung des Sachverständigen im laufenden Verfahren von sich aus richtigzustellen. Den sachkundigen Hinweis der betroffenen Partei (vgl. Bild 2) hat sie ganz im Gegenteil sogar vorsätzlich zurückgewiesen und ignoriert.

Bild 6: Unterlassene Beweisaufnahme der Behörde (Auszug Edikt BVwG, Seite 24 zur substantiierten Feldhamster-Einmeldung gemäß Bild 2

Gemeinsame Erhebung mit Niederösterreichischer Berg- und Naturwacht

Bild 7: Feldbegehung am 22.4.2021: Niederösterreichische Berg- und Naturwacht und Jäger bestätigen die Präsenz des Feldhamsters in gemeinsamer Runde mit dem Bewirtschafter und weiteren Beschwerdeführern
Bild 8: Der Feldhamster legt einen weit verzweigten Bau unter dem Acker an und hält dort von Oktober bis April seinen Winterschlaf. Das Bild zeigt einen am 22.4.2021 gefundenen Hamsterbau-Eingang – direkt im geplanten Baugebiet der S 34
Bild 9: Die Fundstelle befindet sich direkt auf einem Grundstück, das als Knoten A1/S34 großflächig unter dem Straßenbau begraben werden soll (s.a. Bild mit Veranschaulichung des Flächenbedarfs des Knotens in diesem Beitrag)

Die von der Behörde berücksichtigten Feldhamster-Bestandsdaten enthalten unverständlicher Weise mit keinem Wort und in keiner Weise irgendeinen Bezug auf eigene Erhebungen der speziell auch für den Feldhamsterschutz zuständigen Naturschutzabteilung des Landes, obwohl das Land Niederösterreich selbst in Zusammenhang mit EU-Artenschutzvorschriften zum Schutz der niederösterreichischen Feldhamsterbestände verpflichtet ist.

Dringender Handlungsbedarf beim Land Niederösterreich

Zur Aufklärung der Widersprüche und Missstände sowie zum dringend gebotenen Einlenken seitens des Landes hat der Verfasser am 19. April 2021 mit der zuständigen Fachabteilung beim Land NÖ Kontakt aufgenommen; der Hinweis zur erfolgten Standortbegehung samt Bestätigung der Angaben der Beschwerdeführer im Verfahren erfolgte am 26. April 2021.